Argon-Laser.
Der Argon-Laser führt bei der Anwendung zu einer Koagulation der Netzhaut, was eine Narbenbildung bewirkt, deren Effekt man sich zu Nutze macht:
1. zur Behandlung von Netzhautdegenerationen/Amotiovorstufen und Netzhautlöchern:
Hier bewirkt die durch die Laserherde erreichte Narbenbildung der Netzhaut eine Absicherung von Netzhautlöchern oder -vorstufen (z.B. Gitterareale), indem man die festgestellten dünnen Stellen mit mehreren Laserreihen vollständig umstellt. Diese Methode ist seit über 50 Jahren sehr etabliert und führt bei vielen Degenerationen und Netzhautdefekten zu einem sehr guten Schutz vor einer Netzhautablösung.
Für die behandelte Person ist dieser Eingriff sehr gut zu tolerieren und kann in der Regel ohne Probleme in einfacher Tropfanästhesie bei uns durchgeführt werden.
Für das betroffenen Auge stellt die Laserkoagulation das mildeste Verfahren eines Netzhauteingriffes mit den wenigsten Nebenwirkungen dar.
2. zur Behandlung der diabetischen Retinopathie:
Auch bei dieser Erkrankung handelt es sich bei der Laserkoagulation um ein sehr etabliertes Verfahren. Man behandelt betroffende Areale entweder gezielt und selektiv, wenn es sich um umschriebene Netzhautveränderungen mit Flüssigkeitsansammlungen und Blutungen handelt, was als zentral-fokale Laserkoagulation bezeichnet wird. Im Gegensatz dazu gibt es die panretinale Laserkoagulation, wenn die Blutgefäße bei einer sog. proliferativen diabetischen Retinopathie anfangen, überschießend zu wachsen und dadurch in der Folge starke Blutungen und Augendruckerhöhungen hervorrufen können. Hier besteht das Wirkprinzip darin, dass durch die gezielte Wegnahme eines Teils der Netzhaut die übrigbleibenden Netzhautanteil besonders gut durchblutet werden können und dadurch der Anreiz zu einem überschießenden Gefäßwachstum reduziert wird oder im Idealfalle komplett wegfällt. Hierdurch können sich bereits gebildete Gefäß- und Gewebsneubildungen komplett zurückbilden, womit einer dauerhaften Sehverschlechterung meist sehr gut vorgebeugt werden kann. Selbst deutliche Sehverbesserungen sind keine Seltenheit, allerdings sollte auch gleichzeitig eine stabile Blutzuckereinstellung erreicht werden, damit die meist guten Erfolge auch von Dauer sind. Auch eine Kombination mit anderen Verfahren wie IVOM-Behandlungen oder operativen Eingriffen ist eine Möglichkeit, das Sehvermöden zu stabilisieren.
3. zur Behandlung bei Venenastverschlüssen und ischämischen Zentralvenenverschlüssen:
Die letzte Indikationsgruppe sind die Venenastverschlüsse und kompletten venösen Thrombosen. Die Venenastverschlüsse eignen sich in der Regel gut für eine Laserbehandlung und haben oft eine besonders gute Prognose für die Wiedererlangung einer guten Sehschärfe. Die Lasertherapie wird ebenfalls häufig nach vorheriger IVOM-Gabe oder mit begleitender IVOM-Behandlung durchgeführt.
Bei kompletten venösen Thrombosen ist die Prognose für die Wiedererlangung eines guten Sehens meist schlecht. Trotzdem ist sehr häufig eine ausgiebige panretinale Laserkoagulation des gesamten Auges zwingend nötig, da sonst gravierende Nebenwirkungen in Form eines überschießenden Gefäßwachstums auftreten können.
Diese beinhalten immer die große Gefahr, unbehandelt zu einer kaum beherrschbaren Augeninnendruckerhöhung und zu massiven Glaskörpereinblutungen zu führen. Ursache ist auch hier ein Sauerstoffmangelzustand in den von der Thrombose betroffenen Netzhautarealen.
Die Laserkoagulation ist bei dieser Erkrankung ein extrem wichtiges und oft auch das einzige Verfahren, um weitere Komplikationen zu verhindern und das Auge letztendlich zu retten.